Donnerstag, Juli 14, 2005

Das Telekom Puzzle

Ärger, du kannst mich nicht anschmieren,
Ich weiß, daß du schon hinter der nächsten Ecke stehst.
Ärger, du kannst mich nicht anschmieren,
Ich weiß, daß du dir schon wieders Übles überlegst.

© Stoppok


Da habe ich mich gestern noch über meine ureigenen "Musketiere" ausgelassen und mich öffentlich darüber gefreut, daß der ganze Ärger in zwei Wochen mit unserem Umzug ein Ende finden wird, da muß ich feststellen, daß ich mal wieder zu voreilig gewesen bin. Der Ärger findet mich anscheinend auch so. Nun ja, ich muß zugeben, es ist nicht mein Ärger und auch nicht meine Schuld, das tröstet mich wenigstens ein bißchen. Was das nun mit der Überschrift zu tun hat? Na, der Ärger dreht sich um die Telekom - und das, obwohl wir seit Anfang 2003 Arcor Kunden sind (streßfrei übrigens).

Aber beginnen wir am Anfang, wo jede anständige Geschichte schließlich beginnt. Begonnen hat der Tag wie jeder andere auch - ich wurde wach. Das wäre dann aber auch schon die letzte Gemeinsamkeit, geweckt wurde ich nämlich durch einen lauten, dumpfen Knall, der dadurch entstand, daß Karsten mit der Faust durch die Wohnzimmertüre schlug. Da es nun nicht unbedingt normal ist, daß Karsten mit Hilfe seiner Faust unsere Türen durchlöchert, beging ich den ersten kapitalen Fehler - ich fragte, was zur Hölle bitte los sei. Es folgte ein Gestammel, in dem die Worte Gerichtsvollzieher und Telekom vorkamen, aus dem ich aber ansonsten nicht wirklich viel Informatives entnehmen konnte. Nun, da wir immer noch Internet und Telefon haben und nebenbei bemerkt schon seit 2002 keine Telekom-Kunden mehr sind, konnte ich mir darauf keinen wirklichen Reim machen. Erst die Erklärung des Herzallerliebsten brachte Licht ins Dunkel: der Gerichtsvollzieher hatte Karsten einen Besuch abgestattet und eine ordentliche Summe eingefordert, die er der Telekom AG schulden würde. Dieser Betrag wäre noch vom alten Anschluß aus der alten WG in Gladbeck offen.

Da stand er nun, einen nicht definierbaren Ausdruck im Gesicht und schlug mir folgende Aussage um die Ohren: "Du mußt mir helfen, geht das?" So, so, jetzt soll ich ihm also helfen ... Wie er denn ausgerechnet auf mich käme, ich hab schließlich nix mit dem Anschluß aus der alten WG am Hut. "Naja, du kannst besser mit denen allen reden als ich" ... Aha. Ausgerechnet mich fragt er, wo ich doch so egoistisch bin. Um es kurz zu machen, ich hab ihn nicht allzu lange betteln lassen - also bitte, für wen haltet Ihr mich?

Das Ganze war mehr als mysteriös, da die Endabrechnung nach der Kündigung des Vertrages im September 2002 ordnungsgemäß bezahlt worden war. Wie ich aus den Papieren (die alle wüst in einem großen Pappkarton mit jeglicher Post, die er in den letzten fünf Jahren erhalten hat, herumlagen) nach drei Stunden sortieren und abheften erkennen konnte. Was ich allerdings nicht fand, war eine schriftliche Kündigungsbestätigung des Vertrages. Auch die Dame bei der Telekom Hotline, bei der ich nach etlichen Warteschleifen und "Moment, ich verbinde" Ansagen gelandet war, erzählte mir, daß die Endabrechnung korrekt bezahlt und der Vertrag gekündigt worden war. Ist ja schön, aber so korrekt ist das wohl doch nicht gelaufen ... Aus lauter Jux und Dollerei steht nicht plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Mehr konnte sie aber auch nicht sagen, also wurde ich weiter verbunden in die Geschäftsstelle Recklinghausen, in der all die Daten aus der Umgebung wohl bearbeitet werden. Da hatte ich nicht nur einen sehr freundlichen, sondern auch sehr kompetenten Herren an der Leitung, der mit mir die Rechnungen durch ging und feststellte, daß der geforderte Betrag in der Tat mysteriös und aus den Telekom Akten nicht zu ersehen war. Aus den ihm vorliegenden Rechnungen und Akten ging nicht hervor, daß diese Summe als offen deklariert war und der Vorgang an die Rechtsanwälte weitergegeben worden ist. Allerdings gab er mir den wertvollen Rat, mich an T-Online (da Telekom und T-Online zwei Firmen sind, bei der T-Online Leistungen lediglich über die Telecom AG abgerechnet werden) direkt zu wenden und auch bei den Rechtsanwälten Erkundigungen über die offenen Rechnungen einzuholen.

Bei T-Online bekam ich zunächst nur die Ansage "Im Moment ist unsere Kunden-Hotline ausgelastet, versuchen sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal" (ja, warum sind sie wohl überlastet, hmm?), also nagelte ich mir wieder das Telefon ans Ohr und versuchte mein Glück mit den Rechtsanwälten. Siehe da, nachdem er ebenfalls eine Weile Daten in seinen PC gehackt hatte, konnte mir der gute Mann immerhin sagen, daß es sich um offene T-Online Rechnungen handelte ... Also die Gebühr für die Flatrate, nicht für den Telefonanschluß als solchen. Insgesamt gibt es davon vier Vorgänge, zwei sind abgezahlt, einer gerade in der Vollstreckung und einer noch in der Bearbeitung. Es geht im aktuellen Vorgang um die Rechnung der Flatrate bis März 2003 - zu dem die Flatrate samt Telefon schon lange abgemeldet sein sollte (was im Falle des Telefonanschlusses auch der Fall ist) und Karsten schon seit einem halben Jahr in Gelsenkirchen wohnte. Da Karsten intelligenterweise die Fristen hat verstreichen lassen (sprich auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat), ist der Vollstreckungsbescheid auch rechtsgültig ... Ich bedankte mich also höflich und legte ein weiteres Puzzlesteinchen ad acta.

Nun ergaben sechs Monate a 29,70 aber noch lange nicht die Summe, um die es im Gesamten ging, sie machte ungefähr ein Viertel der Gesamtforderung aus. Mittlerweile wußte ich also, es ging nicht um die Telefonrechnung, sondern um die Internetrechnung. Ich konnte mir lediglich nicht erklären, wie sich die Summe zusammen setzte, da komischerweise ab September 2002 auch keine Internet-Rechnungen von T-Online vorhanden waren. Wieder Telefon am Ohr und mir von der automatischen Stimme bei der T-Online Hotline eine Frikadelle an die Backe quatschen lassen bis endlich mal jemand frei war. Der erklärte mir dann locker flockig, daß die Flatrate bis August 2004 weitergelaufen ist und dementsprechend auch die Gebühren dafür fällig seien ... Ich dachte, ich höre nicht richtig. Auf die Frage, warum man denn über diesen Zeitraum keine Rechnungen gestellt hätte, bekam ich die sinnfreie Antwort, daß man das ja hätte, aber die Rechnungen mit dem Vermerk "Empfänger verzogen" zurück gekommen seien. Ist ja auch logisch, wenn Karsten und Co seit September 2002 nicht mehr dort wohnen ... Wirklich abgefahren ist dann die Tatsache, daß die Endabrechnung und eine Gutschrift über 10,44 Euro der Telekom an Karstens neue Adresse ging, die der Telekom aber wohl nicht T-Online wohl vorgelegen haben muß.

Mir hat es am Telefon wirklich die Sprache verschlagen. Da berechnet T-Online Leistungen, die sie nicht erbracht haben bzw. die gar nicht in Anspruch genommen wurden (da Vertrag im T-Punkt Gladbeck gekündigt und an unserer jetzigen Wohnung bis vor zwei Monaten auch gar keine DSL Flatrate angeboten werden konnte) für glatte 24 Monate ... Und wundern sich nicht mal darüber, daß ihre Rechnungen zwei Jahre lang mit dem Vermerk "Empfänger verzogen" zurück kommen ... Explizite Nachfrage meinerseits ergab auch, daß diese Flatrate nicht etwa umgemeldet wurde, nein sie lief immer noch auf die alte Adresse. Das nenn ich mal Schlampen im großen Stil.

Dummheit im großen Stil nenne ich dann allerdings die Tatsache, daß Karsten sich nicht einmal gewundert hat, warum plötzlich eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Telekom AG kommt und Geld haben will. Ich mein, wenn ich so einen Schrieb von einer Kanzlei bekommen würde, dann gehe ich doch hin und gucke nach, um welche Rechnung es sich da handelt - oder nicht? Vor allem, wenn man mir im T-Punkt versichert hat, daß a) der Vertrag gekündigt ist, b) die Endrechnung beglichen wurde und c) ich keine einzige von den angemahnten Rechnungen jemals bekommen habe. Nein, stattdessen zahlt er lieber monatelang Raten von 50,- Euro und verschlampt die Mahnbescheide bzw. die Fristen für Widerspruch in der irrigen Annahme, daß die lästige Telekomsache schon lange erledigt sei. Da kann ich mir echt nur an den Kopf fassen und ungläubig die Augen verdrehen. Ganze fünf Stunden und etliche Telefonate hat es mich gekostet, dieses mysteriöse Puzzle zusammen zu bringen. Die beiden Vorgänge, die laut Rechtsanwälten bereits abgezahlt sind, waren ebenfalls T-Online Rechnungen ... Da fällt mir nix mehr zu ein. Hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, das Ganze mal aufzudröseln, dann wäre Karsten wahrscheinlich nie aufgefallen, daß er Mahn- und Vollstreckungsbescheide für das Entgelt über eine nicht erbrachte Leistung erhalten hat.

Mal schauen, ich hab den ganzen Kram jetzt sortiert, die ganzen Daten zusammen und für Mittwoch nächste Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale vereinbart. Mal schauen, was deren Anwälte dazu sagen. Rechtlich gesehen sieht es so aus, daß Rechnungen als gelesen und anerkannt gelten, wenn der Briefträger sie in den Briefkasten geworfen hat. Ebenso Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Da er die Fristen verpennt hat, sehe ich da keine große Chance, daß er um die Zahlungen herum kommt bzw. sein bereits gezahltes Geld zurück erhält. Da hätte er sich mal drum kümmern müssen bevor das Kind im Brunnen abgesoffen ist.

Warum ich mir den ganzen Streß antue, ihm dabei zu helfen, den Mist wieder gerade zu bügeln? Weil er zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit nie darauf gekommen wäre, was da eigentlich abgelaufen ist und weil ich zum anderen leider kein totales Arschloch bin. Die Ironie an der ganzen Sache: Der Herzallerliebste hat ihn schon Anfang letzten Jahres gefragt, als der erste Mahnbescheid vom Amtsgericht kam, ob er sich sicher sei, daß er die Flatrate auch abgemeldet hätte ... Ja, klar haben wir die abgemeldet, wir waren ja im T-Punkt und nein, an eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von Telefonanschluß und Flatrate können sich weder Torsten noch Karsten erinnern. Meine Güte, soviel Naivität auf einen Haufen habe ich schon lange nicht mehr gesehen ... Sehr teure Naivität, wie kann man Mahnbescheide oder Schreiben vom Rechtsanwalt nach kurzem Überfliegen einfach in die Ecke pflastern ohne mal wissen zu wollen, was es damit auf sich hat bzw. welche Rechnungen und für welche Leistungen ich da nicht bezahlt haben soll? Das geht mir wirklich nicht in den Kopf und da muß ich mit dem freundlichen Rechtsanwalt aus Heidelberg leider konform gehen, der mir eben diese Frage auch stellte. Hoffen wir mal, daß ich wenigstens einen Vergleich rausschlagen kann, ansonsten sollte Karsten sich überlegen, mit seiner Kettenraucherei aufzuhören und das Geld an eine Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei zu überweisen ...